Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Dinge, die den Imân ungültig machen
1. Schirk
a) Schirk in Rububiyyah
b) Schirk in ´Uluhiyyah
c) Schirk in Al-Asmâ‘ wa As-SifâtVermittler zwischen Allâh und den Menschen setzen
2. Vermittler zwischen Allâh und den Menschen setzen
3. Zweifel über den Kufr der Kuffâr
4. Eine andere Rechleitung für besser erachten als den Islam
5. Einen Aspekt des Islam hassen
6. Einen Aspekt des Islam verspotten
7. Zauberei ausüben oder gutheißen
8. Die Kuffâr gegen die Muslime unterstützen
9. Glauben, dass jemand von der Scharî’ah befreit sei Den Islam weder praktizieren noch lernen
Schaikh Al-Islam Muhammad ibn Sulaimân Tamîmi sagte: „Wisse, dass zehn Dinge den Imân ungültig machen.“, und er führte folgende zehn Punkte auf:
1. Schirk:
Allâh sagt im Qur’ân:
„Wer Allâh Götter zur Seite stellt (Schirk), dem Allâh das Paradies verwehrt, und das Feuer wird sein Herberge sein. Und die Frevler sollen keinen Helfer finden.” (Al-Ma’idah:72)
„Wahrlich, Allâh wird es nicht vergeben, dass Ihm Götter zur Seite gestellt werden. Doch Er vergibt, was geringer ist als dies, wem Er will. Und wer Allâh Götter zur Seite stellt, der ist in der Tat weit in die Irre gegangen.” (An-Nisâ’:116)
Tauhîd - der Glaube an die Einheit von Allâh - wird in drei Aspekte unterteilt. Somit gibt es auch drei verschiedene Arten von Schirk, nämlich:
a) Schirk in Rububiyyah
Tauhîd Ar-Rububiyyah bedeutet, nur Allâh als einzigen Herr zu nehmen. Allâh ist der Schöpfer aller Dinge und auch gleichzeitig der Versorger. Er hat keinen Anfang und kein Ende. Obwohl Er die Schöpfung hervorgebracht hat, benötigt Er sie nicht im geringsten. Er gibt Leben, und lässt sterben, Er befiehlt und verbietet, Er gibt Macht wem Er will und entzieht sie wem Er will, es gibt weder Schaden noch Nutzen außer durch Ihn, niemand ist in der Lage, Du’â zu erhören und zu erfüllen außer Ihm. Würden alle Jinn und Menschen sich versammeln und Ihre Bitten vortragen, und Er würde sie alle erfüllen, vermindert das Seine Reichtum nicht. Wenn alle Menschen wären wie der schlechteste Mensch, verringert das Seine Herrschaft nicht, wenn alle Menschen wären wie der beste Mensch, vergrößert das Seine Herrschaft nicht, Er hat Macht über alle Dinge. Wenn Er eine Sache beschließt, genügt Sein Befehl: „Sei!“ und sie ist. Alle Dinge sind vergänglich außer Sein Angesicht. Schirk in Rububiyyah bedeutet nun, wenn jemand eine oder mehrere dieser Eigenschaften einem anderen außer Allâh zuschreibt. Ähnlich natürlich, wenn jemand leugnet, dass Allâh diese Eigenschaften besitzt.
b) Schirk in `Uluhiyyah
Tauhîd Al-`Uluhiyyah bedeutet, dass Allâh der Einzige ist, der es verdient, dass Ihm gedient wird. D.h. jegliche `Ibâdah wird nur für Ihn gemacht, vollständige Liebe und Gehorsam gebühren nur Ihm, Du’â wird nur an Ihn gerichtet, Furcht wird nur vor Ihm empfunden, Hoffnung und Vertrauen nur in Ihn gesetzt. Richtet jemand dieses Formen von `Ibâdah an jemanden außer Allâh, wird damit sein Islam ungültig.
c) Schirk in Al-Asmâ‘ wa As-Sifât
Tauhîd Al-Asmâ‘ wa As-Sifât bedeutet, dass der Muslim an die Namen und Eigenschaften von Allâh so glaubt, wie sie im Qur’ân und Sunnah festgelegt sind, ohne einzelne davon abzulehnen, neue dazu zu erfinden, sie zu interpretieren, zu symbolisieren, ihren Wortlaut oder ihre Bedeutung in irgendeiner Weise zu ändern. Allâh ist perfekt mit all seinen Eigenschaften, erhaben über jegliche Mängel und Fehler. Er keinerlei Ähnlichkeit mit irgendetwas Geschaffenem hat. Der Lehrer von Al-Bukhâri, Na’îm ibn Hamad, sagte: „Jemand, der Allâh mit der Schöpfung vergleicht, ist ein Kâfir. Und jemand, der eine Eigenschaft, mit der Allâh sich selbst beschrieben hat, oder der Prophet (a.s.s.) Ihn beschrieben leugnet, ist ein Kâfir.“
2. Vermittler zwischen Allâh und den Menschen setzen:
Wer einen Vermittler zwischen sich und Allâh setzt, ist Kâfir.
Allâh sagt:
„Und warne hiermit diejenigen, die da fürchten, dass sie vor ihrem Herrn stehen werden – wo sie außer Ihm keinen Beschützer noch Fürsprecher haben werden -, auf dass sie doch gottesfürchtig werden mögen.” (Al-An’âm:51)
„Sprich: ‚Alle Fürsprache gehört Allâh.’“ (Az-Zumar:44)
„Wer ist es, der bei Ihm Fürsprache einlegen könnte außer mit Seiner Erlaubnis.” (Al-Baqarah:255)
„Und so mancher Engel ist in den Himmeln, dem seine Fürsprache nichts nützen wird, es sei denn, nachdem Allâh dem die Erlaubnis gegeben hat, dem Er will und der Ihm beliebt.” (An-Najm:26)
Ibn Taimiyyah sagte:
„Allâh hat alle Behauptungen der Kuffâr bzgl. derjenigen, die sie neben Ihm verehren, zurückgewiesen. Niemand außer Ihm besitzt Macht noch Kraft. Keiner kann ihnen Hilfe leisten, es bleibt nur noch die Fürsprache. Aber Allâh hat auch klar gemacht, dass es allein Ihm obliegt, jemandem die Fürsprache zu erlauben, wie Er sagt:
„..., und sie legen keine Fürsprache ein außer für den, an dem Er Wohlgefallen hat, ...“ (Al-Anbiyâ’:28)
Auch der Prophet (a.s.s.) wird am Tag der Auferstehung erst Fürsprache einlegen können, nachdem Allâh ihm die Erlaubnis dazu erteilt hat"
3. Zweifel über den Kufr der Kuffâr:
Wer Zweifel darüber hegt, dass derjenige, der eine andere Religion als den Islam hat, auf dem falschen Weg ist, dass sein Glaube Kufr und er ein Kâfir ist und dass sein Schicksal in der Hölle auf ewig ist, hat selbst den Islam schon verlassen. Verschiedene Religionen sind nicht „verschiedene Fenster in die gleiche Richtung“, oder „verschiedene Wege zum gleichen Ziel“ wie die Sûfis gerne behaupten. Der Islam ist der einzige Weg zum Paradies, jeder andere Weg ist Kufr und führt in die Hölle. Wer sich dessen nicht sicher ist, ist Kâfir. Allâh sagt im Qur’ân:
„Und wer eine andere Religion als den Islam begehrt: nimmer soll sie von ihm angenommen werden. Und im Jenseits wird Er unter den Verlierern sein.” (Âl-´Imrân:85)
Das gilt auch für Christen und Juden. Auch wenn sie als Ahl Al-Kitâb bezeichnet werden, sind sie doch ganz klar Kuffâr.
4. Eine andere Rechleitung für besser erachten als den Islam:
Jemand, der glaubt, dass es noch eine Rechtleitung oder einen Weg gäbe, der perfekter wäre als der Islam, der glaubt, eine andere Entscheidung außer die des Propheten (a.s.s.) wäre zu bevorzugen, ist ein Kâfir. Das bezieht sich auch auf jene, die eine andere Herrschaft und menschengemachte Gesetze anstelle des Islam wünschen. Bespiele dafür sind:
- zu glauben, dass menschengemachte Gesetzte und Systeme besser als die Scharî’ah seien mit Aussagen wie z.B.: Die Scharî’ah paßt nicht ins 21. Jahrhundert, durch die Scharî’ah bleiben die Muslime rückständig, Islam ist nur eine persönliche Beziehung zwischen dem Menschen und Allâh, usw. - zu glauben, dass die Strafen der Scharî’ah - wie z.B. Hand abschlagen für den Dieb, Steinigung für Ehebrecher - nicht passend seien für die heutige Zeit - Dinge für erlaubt erklären, die laut Scharî’ah eindeutig verboten sind, d.h. wer etwas halâl macht, was Allâh harâm gemacht hat, oder umgekehrt
5. Einen Aspekt des Islam hassen:
Wer immer einen Aspekt des Islam, vom Qur’ân oder von dem, was der Prophet (a.s.s,) gebracht hat, haßt oder verabscheut, ist ein Kâfir. Allâh sagt:
„Dies, weil sie das hassen, was Allâh herabgesandt hat, so macht Er ihre Werke zunichte.” (Muhammnad:9)
6. Einen Aspekt des Islam verspotten:
Jemand, der sich über irgendeinen Aspekt des Islam lustig macht, über den Qur’ân, die Sunnah, die Belohnung oder Bestrafung, ist Kâfir.
Allâh sagt:
„Sprich: Galt euer Spott etwa Allâh und Seinem Gesandten und Seinen Zeichen? Versucht euch nicht zu entschuldigen, Ihr seid ungläubig geworden, nachdem ihr geglaubt habt. Wenn Wir einem Teil von Euch vergeben, so bestrafen Wir den anderen Teil deshalb, weil sie Sünder waren.” (At-Taubah:65-66)
Von Ibn `Umar ist einen Begebenheit während der Expedition von Tâbûk überliefert: „Ein Mann sagte: ‚Ich habe niemanden außer unseren Qur’ânrezitatoren gesehen, der mehr Verlangen nach Essen hat, der lügnerischer ist, und der noch feiger im Kampf mit dem Feind ist.’ Ein anderer Mann sagte: ‚Du hast gelogen und du selbst bist ein Lügner. Ich werde mit Sicherheit dem Gesandten Allâhs (a.s.s.) darüber berichten.’“ Die Nachricht wurde dem Gesandten Allâhs (a.s.s.) überbracht und der obige Vers wurde offenbart. Ibn `Umar fügte hinzu: „Ich sah den Mann die Tasche der Kamels des Gesandten Allâhs (a.s.s.) festhalten, und der Staub wehte ihm ins Gesicht während er sagte: ‚O Gesandter Allâhs, wir haben doch nur Spaß gemacht und gespielt.’ Der Prophet (a.s.s.) antwortete nur mit dem Vers:
‚Sprich: Galt euer Spott etwa Allâh und Seinem Gesandten und Seinen Zeichen? Versucht euch nicht zu entschuldigen, Ihr seid ungläubig geworden, nachdem ihr geglaubt habt. Wenn Wir einem Teil von Euch vergeben, so bestrafen Wir den anderen Teil deshalb, weil sie Sünder waren.’ (At-Taubah:65-66)“
7. Zauberei ausüben oder gutheißen:
Jemand, der Zauberei ausübt, um z.B. Hass zwischen einen Mann und seine Frau zu säen, oder eine Person dazu zwingen, Dinge zu tun, die sie normalerweise nicht tun würde, ist Kâfir. Dies gilt auch für jemanden, der die Anwendung von Zauberei für gut heißt.
Allâh sagt:
„Und sie folgten dem, was die Satane währen der Herrschaft Sulaimâns vortrugen; doch nicht Sulaimân war ungläubig, sondern die Satane waren ungläubig. Sie brachten den Menschen Zauberei bei sowie das, was den beiden Engeln in Babel, Hârût und Mârût, herabgesandt wurde. Die beiden haben jedoch niemanden etwas gelehrt, ohne dass sie gesagt hätten: ‚Wir sind nur eine Versuchung so werdet nicht ungläubig.’ Und sie lernten von den beiden das, womit man zwischen dem Mann und seiner Gattin Zwietracht herbeiführt. Doch sie fügten damit niemandem Schaden zu, es sei denn mit der Ermächtigung Allâhs. Und sie lernten was ihnen schadet und nichts nützt. Und doch wußten sie, dass, wer es erkauft, keinen Anteil am Jenseits hat. Schlecht ist wahrlich das, wofür sie ihre Seelen verkauft haben, hätten sie es (nur) gewußt.” (Al-Baqarah:102)
8. Die Kuffâr gegen die Muslime unterstützen:
Der, der sich mit den verbündet gegen die Muslime verbündet, ist ein Kâfir.
Allâh sagt:
„O ihr, die ihr glaubt! Nehmt nicht die Juden oder die Christen zu Beschützern. Sie sind einander Beschützer. Und wer sie von euch zu Beschützern nimmt, der gehört wahrlich zu ihnen. Wahrlich, Allâh weist nicht dem Volk der Unrechthandelnen den Weg. Und du wirst jenen sehen, in deren Herzen Krankheit ist, zu ihnen hineilen; sie sagen: ‚Wir fürchten, es könnte uns ein Unglück befallen.’ Möge Allâh den Sieg oder sonst eine Ereignis herbeiführen. Dann werden sie bereuen, was sie in ihren Herzen verbargen.” (Al-Ma’idah:51-52)
Die Mufassirîn haben dazu erläutert, dass sich dieser Vers auf Heuchler unter den Muslimen bezieht, die sich – aus Sorge, dass Allâh dem Islam keine Zukunft bescheren würde – als Rückversicherung mit den Feinden des Islam verbündet haben.
9. Glauben, dass jemand von der Scharî’ah befreit sei:
Jemand, der glaubt, ein Mensch sei von der Scharî’ah befreit, ähnlich wie Khidr von den Gesetzen Mûsas befreit war, ist Kâfir. Der Qur’ân besitzt bis zum Jüngsten Tag seine Gültigkeit. Es gibt deshalb kein besseres Gesetz als die Scharî’ah und es wird bis zum Jüngsten Tag keine besseres geben. Es gibt keinen Menschen, der von der Scharî’ah ausgenommen ist.
Allâh sagt:
„Folgt dem, was zu euch herabgesandt wurde von eurem Herrn“ (Al-A’râf:2)
Aus einem Hadîth in Al-Bukhâri erfahren wir, dass selbst wenn ´Îsa vor Beginn des Jüngsten Tages wiederkommt, nach der Scharî’ah des Islam richten wird. Und der Prophet (a.s.s.) sagte auch, dass wenn Mûsa zu seiner Zeit gelebt hätte, hätte er nicht anderes zu tun gehabt, als ihm zu folgen. Wie kann jemand meinen, wenn selbst Propheten sich der Scharî’ah unterwerfen müssen, dass irgend jemand anders von ihr befreit wäre? 10. Den Islam weder praktizieren noch lernen
Wer sich komplett vom Islam abwendet, indem er weder seine Regeln lernt, noch sie praktiziert, ist ein Kâfir.
Allâh sagt:
„Und wer ist ungerechter als der, der an die Zeichen seiner Herrn gemahnt wurde, sich aber von ihnen abwandte und vergaß, was seine Hände vorausgeschickt hatten?” (Al-Kahf:57)
„Und wer ist ungerechter als der, der an die Zeichen seiner Herrn gemahnt wurde und sich doch von ihnen abwendet? Und Wir werden uns an den Sündern rächen.” (As-Sajdah:22)
Das Mindestmaß dafür ist - gemäß zahlreicher `Ulamâ‘ - das Verrichten des Gebets. Wer das Gebet verlässt, ist Kâfir. Der Prophet (a.s.s.) sagte:
„Zwischen einem Menschen und dem Unglauben liegt das Unterlassen der Gebete.“ (Muslim)
Und ein Salaf sagte:
„Wir pflegten von niemandem wegen einer Sünde zu sagen, er sei Kâfir, außer wenn er das Gebet verlassen hat.“