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=>Zu den Aussagen von Abū Hamza |
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Zu den Aussagen von Abū Hamza im Tauḥīd al-Hākimiah
Aller Lobpreis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten, und Segen und Heil seien auf Seinen Gesandten Muḥammad, auf Seiner Familie und Seinen Gefährten. Um fortzufahren:
Nachdem wir mit nüchternen Blicken das kindische Verhalten einiger Rufer verfolgt hatten und uns nicht die Mühe gemacht haben, auf ihren Aussagen zu antworten, begann vor nicht allzu langer Zeit eine gewisse Flutwelle der falschen Darlegung der Worte Allāhs, des Segensreichen, sowie auch die der Gelehrten, den Lebenden und den Verstorbenen von ihnen.
Bevor wir die Argumentation jener Rufer analysierend diskutieren, ist es zwingend, was für eine Art von Rufer diese Menschen sind. Zweifelslos ist davon auszugehen, dass sie keine Rufer zu Allāh, zum Paradies und zur Barmherzigkeit Allāhs, des Barmherzigen, sind, denn vielmehr sind sie an den Toren der Hölle stehende Rufer, die zum Irrglauben und zur Abschweifung der Diener von der monotheistischen Religion Allāhs aufrufen. Al-Buchārī, möge Allāh Sich seiner erbarmen, berichtete in seinem Saḥīḥ von Abū Idrīs al-Khaulānī: "Dass er Hudhaifah bin al-Yamān sagen hörte: 'Die Menschen pflegten den Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Heil auf ihm, über das Gute zu befragen, während ich ihn über das Übel befragte, aus der Furcht heraus, dass es mich erfasst. Ich sagte: 'O Gesandter Allāhs, gewiss waren wir in einer Zeit der Ignoranz und des Übels, bis Allāh zu uns mit diesem Guten kam. Kehrt etwa nach diesem Guten das Übel zurück?' [...] ' Ich sagte: 'Und kehrt nach diesem Guten das Übel wieder zurück?' Er sagte: 'Ja, Rufer an den Toren der Hölle, wer ihren Ruf erwidert, den werfen sie darein.' Ich sagte: 'O Gesandter Allāhs, beschreibe sie für uns.' Er sagte: 'Sie stammen von uns und sprechen unsere Sprache.'"
Dieser Hadīth ist ein Licht von der prophetischen Lichtquelle, er lässt den Imān des Gläubigen zunehmen und stärkt seine Gewissheit, wenn er die Wahrhaftigkeit dieses Hadīth in seinem Leben erkennt.
Um fortzufahren:
In dieser Antwort auf die herrschende Unruhe sage ich, erbittend die Barmherzigkeit Allāhs: Als Abū Hamzah alias Pierre Vogel über den Takfīr der Herrscher gefragt wurde, argumentierte er mit der Aussage des ehrenwerten Gelehrten Ibn 'Abdilbarr, möge Allāh Sich seiner erbarmen, dass der Vers: {Und wer nicht nach dem richtet, was Allāh herabgesandt hat, dies sind die Ungläubigen.} nicht nach seiner äußeren Bedeutung verstanden werden darf, fiel in jede Ecke meines Herzens der Zorn ein. Warum? Ich bin der festen Überzeugung, dass weder Abū Hamzah, noch Abū Anas, noch irgendein anderer von diesen Jahmiah jemals die Worte der Gelehrten verstanden haben. Ebenso waren die Worte von Abū Hamzah bezüglich der Namen und Eigenschaften Allāhs ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage, ohne tiefgründiges Verständnis und ohne jegliche Fundamentalisierung. Es war eine ledigliche Wiedergabe der Worte der Gelehrten, ohne sie angemessen zu ordnen, geschweige denn zu begreifen. Und dadurch öffnete er eine Lücke in den Reihen der Ahlu-s-Sunnah, schwächte dadurch ihre Stärke und dämmte ihre Argumentation ein. Die Neuerungsträger von den Aḥbāsh und Ashā'irah freuten sich wie Aßgeier auf das Sterben des sterbenden Tieres, umkreisend um das Tier, geduldig wartend, bis sich die Seele vom Körper des erschöpften Tieres trennt und sie sich mit abtrünniger Fressgier am blutigen Fleisch vergreifen. Und dies ist das Ergebnis dessen, wenn Personen eine Stellung annehmen, die nicht dazu berichtigt sind, und die Wahrheit sprach der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Heil auf ihm, als er sagte: "Wenn das Vertrauensgut verloren wird, warte die Stunde ab." Und mit dem Vertrauensgut meint er: "Wenn das Anliegen nicht berechtigten Personen überlassen wird, so warte die Stunde ab."
Als ich die Worte dieses reinen Jahmi Abū Hamzah hörte, überkam mich der Zorn und zugleich die Trauer. Der Zorn über seine Unwissenheit und Unachtsamkeit, der Zorn darüber, dass man solche Personen Gefolgschaften haben, deren Worte: {Die weder fett machen noch gegen den Hunger helfen.} So ist Allāh erhaben darüber, was sie Ihm zuschreiben, und Friede sei auf den Gesandten, denn sie beschrieben Allāh mit dem, wie es Ihm rechtmäßig zusteht.
Und wisse, mein edler Bruder und meine edle Schwester, dass die Urteilsfindung zu den Eigenschaften Allāhs, des Segensreichen, gehört, woran niemand ein Recht auf Teilhabe hat.
Allāh, der Erhabene, sagt: "Fürwahr, Allāh gehört die Schöpfung und die Urteilsgewalt." Und Allāh stellte die Urteilsgewalt mit der Schöpfung gleich, was darauf hindeutet, dass diese Eigenschaft eine reine göttliche Eigenschaft ist. Genauso wie es Allāh nur zusteht mit der Erschaffung (khalq) beschrieben zu werden, steht es Allāh ebenfalls alleinig nur zu mit der Urteilsgewalt beschrieben zu werden.
Somit ist daraus zu verstehen, dass das Sich Aneignen dieser Eigenschaft, und dies zurecht, eine ungerechte Aneignung einer göttlichen Eigenschaft ist. Und zwei Muslime werden sich darin streiten, dass dies klarer Irrtum ist. Zudem ist es auch durch Allahs Worte klar geworden, dass die Urteile/Gesetze Angelegenheiten sind, die tauqifiah genannt werden, was soviel heißt wie, dass sie von Allāh aufgestellt worden sind und es niemanden zusteht, sich darin einzumischen. Allāh, der Erhabene, sagt: "Ein Gläubiger oder eine Gläubige darf, wenn Gott und sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, nicht die Möglichkeit haben, in ihrer Angelegenheit frei zu wählen. Und wer gegen Gott und seinen Gesandten ungehorsam ist, der befindet sich in einem offenkundigen Irrtum."
Auch hat Allāh, der Segensreiche, uns davor gewarnt und jene getadelt, die das Urteil der Jahiliah verlangen/begehren: "Wünschen sie etwa die Urteilsnorm der Zeit der Unwissenheit? Wer hat denn eine bessere Urteilsnorm als Gott für Leute, die Gewißheit hegen?"
Aus diesen und anderen Versen und Überlieferungen wird klar, dass sobald jemand das Erlaubte für Verboten erklärt, während die Ummah sich darauf geeinigt hat, und das Verbotene für Erlaubt erklärt, während die Ummah sich darauf geeinigt hat, unter Zustimmung der ganzen Ummah zum Ungläubigen wird. So sagte es Shaikh al-Islām Ibn Taimiah, möge Allāh sich seiner erbarmen, in al-majmū' und Ibn Kathīr, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte gleichwertiges im dritten Band von al Bidāya wan-Nihāyah.
Abū Hamzah, der reine Murji, sagte: "Von Qurṭubī zitierte ich, von Ibn Kathīr zitiere ich, von Baghawī zitiere ich, von Shawkānī zitiere ich, von Ibn Rajab al-Hanbalī, dass sie alle sagen: Kufr dūna kufr usw. [...] Wisst ihr, was die Gelehrten sagen über diesen Vers? Ibn 'Abdilbarr sagt, dass Ijmā' dieser Ummah ist, dass dieser Vers nicht wortwörtlich genommen wird. Weil, wenn du ihn wortwörtlich nehmen würdest, dann musst du jeden zum Kāfir erklären, der eine Sünde macht, weil hier steht nicht, wenn eine Regierung (...), hier steht allgemein, wer nicht nach dem urteilt, was Allah herabgesandt hat. Das heißt, du lässt deine Tochter in die Disco gehen, kafir geworden, du lässt deinen Sohn rausgehen, kafir geworden, du lässt deinen Sohn boxen, kafir geworden, allgemein." [Videoausschnitt aus "Warnung warum Pierre Vogel gegen Ibrahim Abu Nagie arbeitet."]
Zuerst ist zu sagen, dass auch die Neuerungsträger al-Qurtubī, mit Alif und Lām, Ibn Kathīr, al-Baghawī, mit Alif und Lām, ash-Shawkānī, mit Alif und Lām, Ibn Rajab al-Hanbalī al-Baghdādī und anderen zitieren, und dennoch macht es sie nicht zu den Leuten der Wahrheit. Abū Bilāl al-Mushrik hat von Imām adh-Dhahabī, möge Allāh Sich seiner erbarmen, zitiert, ist er nun ein Verehrer Ibn Taimias? Bevor wir nun die Aussage von Ibn 'Abdilbarr erklären, müssen wir dem ehrenwerten Leser eine Regel offenbaren. Diese Regel lautet: "Das Auslegen der generellen (Worte) durch die auslegenden (Worte)." Shaikh Abū 'Uzair al-Jazā'irī, möge Allāh ihn bewahren, sagte in 'mizān al-i'tidāl': "Dies ist eine sunnitische, salafitische Grundlage, wozu die großen Imāme aufforderen." [S. 397]
Ibn 'Abdilbarr, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte selber: "Gewiss, es gibt in diesem Kapitel zwei Grundlagen; die erste: 'Schabt die Schnurbärter ab.', und dieser ist ein genereller Ausdruck, der die Interpretation zulässt. Und die zweite: 'Schneidet die Schnurbärter.', und dieser (Ausdruck) ist auslegend. Und der auslegende (Ausdruck) bestimmt den generellen (Ausdruck)." [at-Tamhīd (8/400,401)]
Und geht es hier nicht um das Kürzen des Schnurbartes, sondern um die Anwendung dieser sunnitischen, salafitischen Grundlage, undzwar, dass die generellen Worte und Ausdrücke durch die erklärenden Worte und Ausdrücke erklärt und ausgelegt werden, insbesondere, wenn es um die selbe Quelle geht.
Ibn 'Abdilbarr, möge Allāh Sich seiner erbarmen, sagte: "Eine Gruppe von den Neuerungsträgern, wie die Khawārij und die Mu'tazilah, sind in diesem Kapitel irregegangen, während sie mit diesen und ähnlichen Berichten im Takfīr der Sündigenden argumentierten, und sie argumentierten aus dem Buch Allāhs mit Versen, die nicht wortwörtlich genommen werden, wie Seine Aussage, erhaben ist Er: {Und wer nicht nach dem richtet, was Allāh herabgesandt hat, dies sind die Ungläubigen.}." [at-Tamhīd (17/16)]
Diese Aussage ist in diesem Fall eine generell gehaltene Aussage, die mehrere Interpretationen zulässt, während der Wissende, gar der Tālib al-Ilm, die Worte des Imām auf Anhieb begreift. Ich werde diese Aussage in mehreren Punkten erklären, aufdass die Worte des Imām verständlich werden, auch für den Jahmī Abu Hamzah.
- Ich erwähnte zuvor, dass die sunnitische, salafitische Grundlage besagt, dass man die generellen Worte mit den auslegenden Worten erklärt. So wendete der Imām selber im selben Buch die selbe Grundlage an. Auch erhalten wir die erklärende Aussage aus dem selben Buch, woher auch die generell gehaltene Aussage des Imām enthalten ist. Der Imām Ibn 'Abdilbarr, möge Allāh Sich seiner erbarmen, überlieferte die Aussage von Isḥāq bin Rahawaih: "Die Gelehrten sind sich einig, dass wer etwas von dem zurückweist, was Allāh herabgesandt hat oder einen Propheten tötet, während dieser das von Allāh herabgesandte bestätigt, dass dieser ein Ungläubiger ist." [at-Tamhīd (4/226)] Und bedenke die Aussage: "während dieser ... bestätigt.", mein edler Bruder. Und somit sind die Reihen der jahmitischen Ansichten von Abu Hamzah zerstört. Diese Aussage des Imām zeigt, dass er mit den von Abu Hamzah angewendeten Aussagen etwas anderes meint.
- Das Wissen über die historischen Begebenheiten zeigen, dass die Khawārij den Muslim aufgrund einer Sünde erklärt haben, durch man nicht alleinig zum Ungläubigen wird. So haben sie den Genuss von Alkohol, das Begehen von Unzucht usw. als Motive für den Takfīr des Muslim benutzt. Und dieser Fehler ist auf ihre Ansicht in den Angelegenheiten des Imān zurückzuführen. Sie waren sich mit der Ahlu-s-Sunnah in der Definition des Imān einig, als sie sagten, dass der Imān aus dem Wort und der Handlung besteht, jedoch waren sie der Ansicht, dass der Imān unteilbar wäre, wodurch sie zu der Annahme kamen, dass dieser Imān durch das Sündigen oder das Unterlassen einer Pflicht verschwindet. Und somit entstand die Ansicht, dass sie den Muslim mit dem Begehen der großen Sünde zum Ungläubigen erklärten. Die Imāme antworteten auf diese Ansicht mit der wohl meist bekanntesten Aussage: "Wir erklären niemanden von den Leuten der Gebetsrichtung (Muslīme) wegen das Begehen einer Sünde zum Ungläubigen, bis er sie für erlaubt erklärt (istiḥlāl)." Shaikh al-Islām Ibn Taimiah, möge Allāh Sich seiner erbarmen, erklärte die Aussage des Imām at-Taḥāwī wie folgt: „Wir (die Ahlu-s-Sunnah wa-l-Jamā'ah) haben uns geeinigt, dass wir sagen, wir erklären niemanden wegen einer Sünde zum Ungläubigen, so meinen wir damit solche Sünden, wie den Verzehr von Alkohol, das Begehen von Unzucht usw.“ Der Gelehrte Anwar Shāh bin Mu'azzam Shāh al-Kashmīrī sagte: „Nach dem Verständnis der Ahlus-Sunnah (wa-l-Jamā'ah) ist mit dem Takfīr der Leute der Gebetsrichtung gemeint, dass damit nicht die Taten und Aussagen des Unglaubens gemeint sind, sondern die Taten, die jemanden nicht unbedingt zum Ungläubigen machen.“ Und die Khawārij argumentierten unter anderem mit diesem Vers, dass derjenige, der Unzucht begeht oder Alkohol trinkt, ungläubig wird, weil dieser nicht mit dem richten würde, was Allāh herabgesandt hat. Und Ibn 'Abdilbarr, möge Allāh Sich seiner erbarmen, beabsichtigte dies damit zu sagen, und nicht wie der Jahmi Abu Hamzah erklärte. Und auf die Richtigkeit meiner Erklärung und Falschheit seiner Erklärung deuten seine Worte: "im Takfīr der Sündigenden."
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- Die Aussage von Ibn 'Abdilbarr in (8/400,401) hat nichts mit dem Herrschaftsrecht Allāhs, des Segenreichen, zu tun. Vielmehr zeigt der Kontext, in dem sich diese Aussage befindet, dass es sich um etwas anderes als um die Urteilsfindung handelt. Und hätte Shaikh al-Jahmiah Abu Hamzah diese Angelegenheit bei den Gelehrten studiert, so würde ihm das auch klar sein. Na'am, na'am, die Angelegenheit ist klar, klar wie die Sonne an einem wolkenlosen Tag, auch wenn der sture Jahmi Abu Hamza es verleugnet.
Und der Jahmi sagte: "Das heißt, du lässt deine Tochter in die Disco gehen, kafir geworden, du lässt deinen Sohn rausgehen, kafir geworden, du lässt deinen Sohn boxen, kafir geworden, allgemein." Diese Aussage deutet auf die Unwissenheit dieses Jahmi hin. Die Ahlu-s-Sunnah sagen: Der Imān besteht aus Wort und Handlung, er nimmt zu und ab, er teilt sich, er hat Abzweige. Diese Abzweige unterscheiden sich, sodass durch den Verlust mancher dieser Abzweige ebenfalls der Imān verloren geht, wie das Gebet in Übereinstimmung der Gefährten, und durch den Verlust anderer Abzweige der Imān nicht verloren geht, jedoch abnimmt und abschwächt. Wenn der Gläubige dies verstanden hat, dann begreift er, dass nicht jede Handlung zum Unglauben führt, wie es Shaikh al-Jahmiah klären will. Und da dies nicht mit seinem Verstand vereinbar ist, will er davon flüchten, indem er unbewusst die Aussage befürwortet, dass dem Imān keine Sünde schaden kann. Egal wie Ibn al-Jahmi Abu Hamzah uns zeigen will, dass er der Definition der Ahlu-s-Sunnah folgt, so folgt er ihr in Wahrheit nicht. Niemand sagt, dass das Besuchen der Discothek Unglaube sei. Wir sagen, es ist eine Sünde, jedoch schwächt dadurch der Imān nur ab und geht nicht insgesamt verloren. Auch kenne ich niemanden, der das Boxen als Unglauben detemeniert hat.
Ich rate dem Jahmī Abu Hamza seine Aqidah ein weiteres Mal zu überprüfen und zu hinterfragen, ob das, worauf er sein Herz gezwungen hat tatsächlich der Wahrheit entspricht.
Und Allah weiß am besten
Abū al-Qaa-Qaa
28. Muḥarram 1431
Quelle: ahlu-sunnah.com
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لاَ إِآْرَاهَ فِي الدِّينِ قَد تَّبَيَّنَ الرُّشْدُ مِنَ الْغَيِّ فَمَنْ يَكْفُرْ
بِالطَّاغُوتِ وَيُؤْمِن بِاللّهِ فَقَدِ اسْتَمْسَكَ بِالْعُرْوَةِ الْوُثْقَىَ لاَ انفِصَامَ لَهَا وَاللّهُ سَمِيعٌ
عَلِيمٌ۞
Es gibt keinen Zwang im Glauben. Der richtige Weg ist nun klar erkennbar geworden gegenüber dem unrichtigen. Der also, der nicht an den Tāghūt glaubt, aber an Allāh glaubt, hat gewiss den sichersten Halt ergriffen, bei dem es kein Zerreißen gibt. Und Allāh ist Allhörend, Allwissend.
[Al-Baqarah:256]
اللّهُ وَلِيُّ الَّذِينَ آمَنُواْ يُخْرِجُهُم مِّنَ الظُّلُمَاتِ إِلَى النُّوُرِ وَالَّذِينَ آَفَرُواْ أَوْلِيَآؤُهُمُ الطَّاغُوتُ يُخْرِجُونَهُم مِّنَ النُّورِ إِلَى الظُّلُمَاتِ أُوْلَئِكَ
أَصْحَابُ النَّارِ هُمْ فِيهَا خَالِدُونَ۞
Allāh ist der Beschützer derjenigen, die glauben. Er führt sie aus der Finsternis ins Licht. Diejenigen aber die ungläubig sind, deren Freunde sind die Tāghūt. Sie führen sie aus dem Licht in die Finsternis. Sie werden die Bewohner des Feuers sein, darin werden sie ewig bleiben.
[Al-Baqarah:257]
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